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Wechsel der Prüfstelle bei PvI
Bei der Prüfung von Aufzügen als überwachungsbedürftige Anlagen kann es zu Missstimmungen zwischen Betreiber und ZÜS kommen.
Was passiert, wenn ein Betreiber im Zuge der PvI einen Prüfauftrag kündigt und eine andere ZÜS mit der Prüfung beauftragt? Das erläutert uns nun Herr Quanz vom Regierungspräsidium Kassel in seinem Vortrag.
Gerhard Quanz, Dezernat Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik,
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Kassel
Bei der Prüfung von Aufzügen als überwachungsbedürftige Anlagen kann es zu Missstimmungen zwischen Betreiber und ZÜS kommen.
Was passiert, wenn ein Betreiber im Zuge der PvI einen Prüfauftrag kündigt und eine andere ZÜS mit der Prüfung beauftragt? Das erläutert uns nun Herr Quanz vom Regierungspräsidium Kassel in seinem Vortrag.
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